Seit dem 19. Juni 2026 müssen viele Unternehmen eine elektronische Widerrufsfunktion bereitstellen, wenn Verbraucher über eine Website, App oder andere Online-Oberfläche Verträge abschließen können.
Der sogenannte Widerrufsbutton soll den Widerruf einfacher machen. Wer online bestellen, buchen oder einen Vertrag abschließen kann, soll diesen Vertrag auch online widerrufen können, ohne erst nach E-Mail-Adressen, Formularen oder versteckten Kontaktwegen suchen zu müssen.
Für Website-Betreiber ist das mehr als ein zusätzlicher Link. Die neue Pflicht betrifft Nutzerführung, Formulartechnik, automatische Bestätigung, Dokumentation, Datenschutz und die rechtlichen Pflichttexte.
Was sich am 19. Juni 2026 geändert hat
Vor dem Stichtag reichte es in vielen Fällen aus, eine Widerrufsbelehrung und ein Muster-Widerrufsformular bereitzustellen. Der Widerruf konnte dann zum Beispiel per E-Mail, Brief oder über ein allgemeines Kontaktformular erklärt werden.
Seit dem 19. Juni 2026 müssen betroffene Unternehmen zusätzlich eine gut sichtbare und leicht zugängliche Online-Funktion anbieten. Verbraucher sollen ihren Widerruf direkt über die Website oder App erklären können.
Der Widerrufsbutton ersetzt die Widerrufsbelehrung nicht. Er ergänzt sie. Unternehmen müssen also weiterhin korrekt informieren und zusätzlich eine funktionierende digitale Widerrufsmöglichkeit bereitstellen.
Für wen die Pflicht gilt
Die Pflicht betrifft Unternehmen, die mit Verbrauchern online Verträge schließen und bei denen ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht.
Typische Beispiele sind:
- Online-Shops
- Websites mit direkter Buchungsfunktion
- Anbieter digitaler Produkte oder Leistungen
- Plattformen und Marktplätze
- Dienstleister mit Online-Vertragsabschluss
- Abo-Angebote im B2C-Bereich
Reine B2B-Angebote sind in der Regel nicht betroffen. Entscheidend ist aber nicht die Selbsteinschätzung des Unternehmens, sondern ob Verbraucher tatsächlich online Verträge abschließen können.
Wer auf seiner Website nur informiert und anschließend individuelle Anfragen erhält, ist anders zu bewerten als ein Unternehmen, das Bestellungen, Buchungen oder Vertragsabschlüsse direkt online ermöglicht.
Was der Widerrufsbutton können muss
Der Button muss klar erkennbar, eindeutig beschriftet und leicht erreichbar sein. Nutzer müssen sofort verstehen, dass sie über diese Funktion einen Vertrag widerrufen können.
Geeignete Bezeichnungen sind zum Beispiel:
- Vertrag widerrufen
- Widerruf ausüben
- Bestellung widerrufen
- Online-Widerruf starten
Unklare Begriffe wie „Kontakt“, „Support“, „Service“ oder „Hilfe“ sind problematisch, weil sie den Zweck nicht deutlich genug machen.
Wichtig ist außerdem: Die Funktion darf nicht unnötig erschwert werden. Wenn Gäste ohne Kundenkonto bestellen konnten, muss auch der Widerruf ohne zusätzlichen Login möglich sein.
Umsetzung auf der Website
Aus praktischer Sicht ist eine eigene Widerrufsseite meist die sauberste Lösung. Diese Seite kann zum Beispiel über Header, Footer, Kundenkonto, Bestellbestätigung oder eine separate Schaltfläche erreichbar sein.
Eine mögliche URL wäre:
https://www.deine-domain.de/widerruf-ausueben/
Auf dieser Seite sollte der Nutzer verständlich durch den Widerruf geführt werden. Die Seite sollte mobil sauber funktionieren, gut lesbar sein und keine unnötigen Hürden enthalten.
Geprüft werden sollten vor allem:
- Position des Buttons
- Beschriftung des Buttons
- Formularfelder
- mobile Darstellung
- automatische Eingangsbestätigung
- interne Dokumentation
- Widerrufsbelehrung
- Datenschutzerklärung
Ablauf des Widerrufs
Der Ablauf sollte einfach und nachvollziehbar sein. Ziel ist nicht, möglichst viele Daten abzufragen, sondern den Widerruf sicher zuordnen zu können.
- Der Nutzer klickt auf „Widerruf ausüben“.
- Es öffnet sich eine klar benannte Widerrufsseite.
- Der Nutzer gibt die notwendigen Daten ein.
- Der Widerruf wird abgesendet.
- Das Unternehmen bestätigt den Eingang automatisch.
- Der Vorgang wird intern nachvollziehbar dokumentiert.
Sinnvolle Formularfelder können Name, E-Mail-Adresse, Bestellnummer oder Vertragsnummer, betroffene Bestellung und eine kurze Widerrufserklärung sein.
Die Eingangsbestätigung sollte Datum, Uhrzeit und Inhalt der Widerrufserklärung enthalten. Sie sollte aber nicht so formuliert sein, als wäre der Widerruf bereits rechtlich geprüft.
Typische Fehler bei der Umsetzung
Viele Probleme entstehen nicht durch komplizierte Technik, sondern durch unklare oder versteckte Nutzerführung.
- Der Button ist schwer auffindbar.
- Die Beschriftung ist nicht eindeutig.
- Der Widerruf ist nur nach Login möglich.
- Gastbesteller werden vergessen.
- Das Formular funktioniert mobil schlecht.
- Es fehlt eine automatische Eingangsbestätigung.
- Die Widerrufsbelehrung wurde nicht angepasst.
- Die Datenschutzerklärung berücksichtigt das Formular nicht.
Checkliste für Website-Betreiber
Wer betroffen ist, sollte die eigene Website jetzt systematisch prüfen.
- Können Verbraucher online Verträge abschließen?
- Besteht für diese Verträge ein Widerrufsrecht?
- Ist der Widerrufsbutton klar sichtbar?
- Ist die Beschriftung eindeutig?
- Funktioniert der Widerruf auch ohne Kundenkonto?
- Wird der Eingang automatisch bestätigt?
- Wird der Vorgang intern dokumentiert?
- Sind Widerrufsbelehrung und Datenschutz geprüft?
- Wurde die mobile Darstellung getestet?
Mein Fazit: Kleine Funktion, wichtige Pflicht
Der Widerrufsbutton klingt erst einmal nach einer kleinen Ergänzung. Wenn du über deine Website aber Bestellungen, Buchungen oder Verträge nicht ausschließlich im B2B-Bereich, sondern auch mit Endverbrauchern ermöglichst, ist er eine Pflichtfunktion. Ohne Wenn und Aber.
Du solltest den Widerrufsbutton deshalb nicht einfach irgendwo im Footer verstecken. Der Widerruf muss klar auffindbar, verständlich, technisch zuverlässig und rechtlich passend eingebunden sein.
Keine Panik: Die technische Umsetzung ist in vielen Fällen gut machbar. Riskant wird es vor allem dann, wenn Button, Formular, automatische Eingangsbestätigung und Rechtstexte nicht sauber zusammenspielen. Wenn du bei der Umsetzung unsicher bist oder Unterstützung brauchst, melde dich gerne bei mir.
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Bitte beachte, dass es sich bei den Informationen in meinen Beiträgen immer auch um einen allgemeinen Überblick handelt, der keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt und auch keine rechtliche Beratung im Einzelfall durch einen Rechtsanwalt ersetzen kann. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann ich daher keine Haftung übernehmen. Für eine abschließende Rechtsberatung im Einzelfall ist in jedem Fall ein Rechtsanwaltschaft einzuschalten.










