Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Webdesign-Projekte

Zuletzt aktualisiert am 13.10.2024

zwischen dem Auftraggeber – im Folgenden: „Kunde“

und Hubert Stegherr, Pfeilschifterstraße 16, 86415 Mering – in Folgendem „Auftragnehmer“

 


§ 1 Vertragsgegenstand

  1. Gegenstand dieses Vertrages ist die Planung und die Realisierung einer Website sowie die Einräumung der Nutzungsrechte an dieser Website.
  2. Dieser Vertrag ist ein Werkvertrag. Ergänzend zu den Regelungen dieses Vertrages finden die §§ 631 ff BGB Anwendung.

§ 2 Projektablauf

  1. Das Projekt gliedert sich nach Maßgabe der folgenden Absätze in die Planungsphase und die Realisierungsphase.
  2. In einer Planungsphase wird versucht, die Vorgaben des Kunden zu Umfang, Funktionalitäten, Struktur und anzusprechender Zielgruppe in ein Gesamtkonzept zu bringen. Der Auftragnehmer erstellt entsprechend dem Konzept ein Pflichtenheft. Diese Phase ist mit der Erstellung eines verbindlichen Angebots oder Auftrages an den Kunden abgeschlossen. Voraussichtliche Dauer der Konzeptphase sind 2 Wochen.
  3. In der Realisierungsphase entwickelt der Auftragnehmer die Anwendung auf Grundlage des vom Kunden freigegebenen Entwurfs. Anschließend erfolgt ein Testing. Diese Phase ist mit der Abnahme durch den Kunden abgeschlossen. Voraussichtliche Dauer der Erstellungsphase ist im Vertrag festgehalten.
  4. Der Auftragnehmer wird den Kunden unverzüglich über etwaige Verzögerungen beim Projektfortgang und die voraussichtliche Nichteinhaltung eines Termins per Email informieren. Bei solchen Verzögerungen hat der Kunde dem Auftragnehmer eine angemessene Nachfrist von mindestens 14 Tagen einzuräumen. Bei Nichteinhaltung der Nachfrist kommt der Auftragnehmer in Verzug mit seiner Leistungserbringung. Vom Auftragnehmer vorgeschlagene zeitliche Änderungen der Abschnitte wird der Kunde nur aus berechtigten Gründen zurückweisen.

§ 3 Leistungen und Pflichten der Agentur

  1. Der Auftragnehmer prüft die Vorstellungen des Kunden auf Vollständigkeit und Funktionalität. Sollte der Auftragnehmer erkennen, dass Vorgaben des Kunden nicht die zur Erstellung der Website erforderlichen Voraussetzungen aufweisen, wird der Auftragnehmer den Kunden unverzüglich darauf hinweisen. Er unterbreitet dem Kunden einen schriftlichen alternativen Vorschlag zur Umsetzung. Eventuell entstehende terminliche Anpassungen und dadurch verursachte zusätzliche Kosten sind dem Kunden schriftlich mitzuteilen. Dem Kunden wird zur Genehmigung des Vorschlags eine Frist von sieben Tagen gewährt.
  2. Auf der Grundlage der Vorgaben wird der Auftragnehmer ein Pflichtenheft erstellen, das die wesentlichen gestalterischen Aspekte der zu erstellenden Website enthält. Der Auftragnehmer entwickelt das Pflichtenheft in Abstimmung und Zusammenarbeit mit dem Kunden. Nach Fertigstellung legt der Auftragnehmer dem Kunden das Pflichtenheft zur Abnahme vor.
  3. Nach Abnahme des Pflichtenhefts wird der Auftragnehmer die erstellen.
  4. Äußert der Kunde vor Abnahme der Website Änderungswünsche, teilt der Auftragnehmer dem Kunden innerhalb von 7 Arbeitstagen schriftlich die dadurch verursachten Mehrkosten und eine eventuell notwendige Änderung des terminlichen Ablaufs mit. Mit Freigabe akzeptiert der Kunde die Anpassung mit der Verpflichtung zur Vergütung der Mehrkosten.
  5. Der Auftragnehmer installiert diese betriebsbereit und fertig erstellte Website auf einem vom Kunden zur Verfügung gestellten Server mit Domain. Hosting und Domain sind nicht Bestandteil des Webseitenvertrages und müssen vom Kunden bei einem externen Provider selbst gebucht werden, wodurch dem Kunden zusätzliche Kosten entstehen.
  6. der Auftragnehmer stellt dem Kunden die erstellte Website nach vollständiger Bezahlung auch auf einem geeigneten Datenträger zur Verfügung.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Der Kunde stellt dem Auftragnehmer die zur Erstellung der Website erforderlichen Inhalte in möglichst digitaler Form und frei von Rechten Dritter zur Verfügung. Zu den vom Kunden bereitzustellenden Inhalten gehören insbesondere alle nach dem Wunsch des Kunden zu verwendenden Texte, Bilder, Grafiken, Videos und alle weiteren gewünschten Informationen, die auf der Webseite abgebildet werden sollen.
  2. Der Kunde wird einen qualifizierten Mitarbeiter benennen, der als Ansprechpartner bereitsteht und befugt ist, die zur Vertragsdurchführung erforderlichen Entscheidungen zu treffen.
  3. Der Kunde hat die Planung (§ 2 Abs. 2) unverzüglich nach deren Beendigung in Textform freizugeben.

§ 5 Abnahme

  1. Nach Übergabe und Installation der Website erfolgt zu Prüfungszwecken die Durchführung einer zweiwöchigen Testphase.
  2. Auftretende Mängel sind dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich anzuzeigen, um zeitnahe Untersuchung und Behebung zu ermöglichen.
  3. Der Kunde ist zur Abnahme verpflichtet, sofern die Website keine wesentlichen Mängel aufweist. Die Abnahme hat schriftlich zu erfolgen.
  4. Der Kunde hat auf Verlangen des Auftragnehmers einzelne Bestandteile der Website während der Erstellungsphase abzunehmen. Die Teilabnahme kann wegen unwesentlicher Mängel nicht verweigert werden.

§ 6 Nutzungsrechte und Namensnennung

  1. Mit der Entrichtung der gemäß § 7 geschuldeten Vergütung räumt der Auftragnehmer dem Kunden das unbeschränkte Nutzungsrecht an der erstellten Website ein, ausgenommen sind „Open Source“ kompatible Softwarebestandteile.
  2. Der Kunde wird die Agentur an geeigneter Stelle der Website als Urheber der Website nennen. Die Urheberbezeichnung erfolgt durch das Setzen eines sprechenden Links auf die Webseite des Auftragnehmers.
  3. Der Aufragnehmer darf den Auftraggeber auf seiner Website und in anderer Form und Weise als Referenzauftraggeber nennen, sofern keine gesonderte Vereinbarung hierzu getroffen wurde. Der Auftragnehmer darf ferner die vertragsgegenständliche Website nach deren Fertigstellung zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen.

§ 7 Vergütung und Zahlungsmodalitäten

  1. Die Parteien vereinbaren eine Stunden-[Pauschal-] oder feste Vergütung EUR zzgl. Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe für sämtliche vertragsgegenständlichen Leistungen.
  2. Für geleistete Mehraufwendungen vereinbaren die Parteien gemeinsam eine Stundenvergütung in EUR zzgl. Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe.
  3. Mit dieser Vergütung ist die Einräumung der Rechte an der Website gemäß § 6 dieses Vertrages vollständig abgegolten.
  4. Die Vergütung wird mit Abnahme fällig.

§ 8 Gewährleistung

  1. Der Auftragnehmer gewährleistet die vertragsgemäße Erstellung der Website, soweit sie keine Mängel aufweist, die ihren Wert oder ihre Tauglichkeit zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten oder dem gewöhnlichen Gebrauch aufheben oder erheblich mindern.
  2. Der Kunde hat die Website unmittelbar nach Übergabe zu prüfen und unverzüglich Anzeige beim Auftragnehmer zu machen, soweit sich ein Mangel zeigt. Unterlässt der Kunde die Anzeige, gilt die Website als genehmigt.
  3. Für die vom Kunden gelieferten Inhalte ist der Auftragnehmer nicht verantwortlich. Der Kunde wird den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter freistellen, die gegebenenfalls aufgrund der gelieferten Inhalte entstehen, einschließlich der Kosten der Inanspruchnahme rechtsanwaltlicher Hilfe.
  4. Die Gewährleistungszeit beträgt 12 Monate beginnend mit der Abnahme (§ 5 Ziffer 4 dieses Vertrags).

§ 9 Haftung

  1. Der Auftragnehmer haftet – außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszweckes notwendig ist.

§ 10 Domainregistrierung

  1. Der Auftragnehmer und der Kunde können, insbesondere als Zusatzoption im Rahmen der Webseitenerstellung, die Erbringung von  Domainregistrierungsleistungen vereinbaren. Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand individualvertraglicher Vereinbarungen zwischen den Parteien.
  2. Das zur Registrierung der jeweiligen Domain erforderliche Vertragsverhältnis kommt direkt zwischen dem Kunden und der jeweiligen Domainvergabestelle bzw. dem jeweiligen Registrar zustande. Der Auftragnehmer wird im Verhältnis zwischen Kunde und Vergabestelle lediglich als Vermittler tätig, ohne eigenen Einfluss auf die Vergabe der Domain zu haben.
  3. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung dafür, dass die von ihm gewünschte Domain keine Rechte Dritter verletzt. Eine Überprüfung der Domain durch den Auftragnehmer ist nicht geschuldet.
  4. Für die Registrierung von Domains gelten ergänzend die jeweiligen Bedingungen der einzelnen Vergabestellen. Der Auftragnehmer wird den Kunden im Falle einer beabsichtigten Registrierung auf eventuelle Besonderheiten hinweisen.

§ 11 Marketing & Content / SEO Marketing

  1. Vereinbaren der Anbieter und der Kunde Dienstleistungen im Bereich des SEO-Marketings, schuldet der Auftragnehmer im Rahmen der  Leistungserbringung ausschließlich die Durchführung von Maßnahmen, die nach eigener Erfahrung des Auftragnehmer das Suchmaschinen-Ranking positiv beeinflussen können oder die vom Auftraggeber ausdrücklich verlangt werden. Hierbei handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis (z.B. ein bestimmtes Ranking in der Google Trefferliste) wird im Rahmen der SEO-Dienstleistungen nicht geschuldet, es sei denn, dass der Auftragnehmer und der Kunde dies ausdrücklich vereinbart haben.

§ 12 Erstellung mit Generatoren des Impressums und der Datenschutzerklärung

  1. Sofern der Auftragnehmer und der Kunde dies vereinbart haben, erstellt der Auftragnehmer die Datenschutzerklärung und das
    für die Webseite des Kunden. Hierzu verwendet der Auftragnehmer Generatoren. Der Auftragnehmer schuldet hierbei lediglich die Erstellung der Texte mit den Generatoren; für die rechtliche und inhaltliche Überprüfung ist der Kunde selbst verantwortlich.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter sämtliche notwendigen Informationen für die Erstellung rechtzeitig, korrekt und vollständig mitzuteilen. Über besondere Informationspflichten im Rahmen des Impressums (z.B. hat der Kunde sich und Berufshaftpflichtversicherung, zulassungspflichtige Berufe etc.) und der Datenschutzerklärung den Auftragnehmer selbstständig zu unterrichten. Es wird in diesem Zusammenhang noch einmal darauf hingewiesen, dass
    es dem Auftragnehmer von Rechts wegen nicht erlaubt ist, Rechtsberatungsleistungen ggü. dem Kunden zu erbringen.
  3. Änderungen, welche die Angaben betreffen, hat der Kunde dem Auftragnehmer selbstständig und unverzüglich mitzuteilen.
  4. Eine Aktualisierung nach Fertigstellung und Abnahme der Webseitedes hat der Kunde beim Auftragnehmer gesondert zu beauftragen, sofern individualvertraglich nicht etwas anderes vereinbart wurde.

§ 13 Wartung und Pflege von Webseiten

  1. Nach der Fertigstellung einer Webseite und / oder einzelner Teile hiervon kann der Auftragnehmer dem Kunden Wartungs- und Pflegeleistungen in Bezug auf die Webseite anbieten. Der Auftragnehmer kann auch die Wartung von Drittwebseiten anbieten. Jedoch ist weder der Auftragnehmer zu einem solchen Angebot verpflichtet, noch muss der Kunde die weitergehenden Leistungsangebote des Auftragnehmer in Anspruch nehmen. Entsprechende Vereinbarungen sind ausschließlich Gegenstand von Individualvereinbarungen.
  2. Gegenstand der Wartungsverträge ist die Beseitigung von Funktionsstörungen sowie die anlassbezogene Aktualisierung der Webseite für gängige Webbrowser in ihrer jeweils aktuellen Version durch den Auftragnehmer. Weitere Details, wie z.B. regelmäßige Wartungen, können ggf. individualvertraglich vereinbart werden.
  3. Voraussetzung für die Wartung ist, dass die zu wartenden Inhalte mit den Systemen des Auftragnehmer kompatibel sind. Die Kompatibilität kann insbesondere durch veraltete Komponenten der zu wartenden Inhalte oder durch eigenmächtige Änderungen von Seiten des Kunden beeinträchtigt werden. Sollte die Kompatibilität nicht gewährleistet sein, muss der Kunde diese selbstständig herstellen (z.B. durch entsprechende Updates) oder den
    Auftragnehmer gesondert mit der Herstellung der Kompatibilität beauftragen.
  4. Der Auftragnehmer haftet nicht für Funktionsstörungen und Inkompatibilitäten, die durch eigenmächtige Änderungen des Kunden verursacht wurden oder auf sonstigen Fehlern beruhen, die nicht im Verantwortungsbereich des Auftragnehmer liegen; die Vorschriften unter „Haftung und Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.
  5. Die Wartung umfasst nur die technische, nicht jedoch die inhaltliche Aktualisierung der Webseite, insbesondere nicht die Aktualisierung des Impressums oder der Datenschutzerklärung, es sei denn, dass der Auftragnehmer und der Kunde dies ausdrücklich vereinbart haben.

§ 14 Kündigung

  1. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes von einem Vertrag mit sofortiger Wirkung zurückzutreten. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Ein solcher wichtiger Grund liegt insbesondere, jedoch nicht ausschließlich vor:
    A. Wenn aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, die Ausführung eines Auftrags trotz schriftlicher Abmahnung und Setzung einer Nachfrist von 10 Werktagen weiter verzögert oder unmöglich wird.
    B: Wenn der Kunde trotz schriftlicher Abmahnung und Setzung einer Nachfrist von 10 Werktagen gegen wesentliche Verpflichtungen aus einem Vertrag oder beharrlich gegen wesentliche Bestimmungen dieser AGB verstößt.
  2. Im Fall eines solchen berechtigten Vertragsrücktritts behält der Auftragnehmer den Anspruch auf das gesamte vereinbarte Entgelt.
  3. Der Kunde ist berechtigt, vom Vertrag aus wichtigem Grund zurückzutreten. Der Rücktritt bedarf der Schriftform. Ein solcher wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Aufrechterhaltung des Auftrages für den Kunden nicht mehr zumutbar ist, weil der Auftragnehmer fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung und Setzung einer Nachfrist von 10 Werktagen zur Wiedergutmachung gegen wesentliche Bestimmungen aus einem Vertrag verstößt.
  4. Die bis zu diesem Zeitpunkt vom Auftragnehmer bereits erbrachten Leistungen sowie andere aufgelaufene Kosten sind vom Kunden auch im Fall seines berechtigten Rücktritts in voller Höhe zu bezahlen.
  5. Kündigt der Kunde den Vertrag ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes, ist der Kunde verpflichtet, über die bis zu diesem Zeitpunkt vom Auftragnehmer bereits erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten hinaus die vereinbarte Vergütung vollumfänglich zu bezahlen.
  6. Aufgrund der projektbezogenen Terminierung durch den Auftragnehmer kann der entgangene Gewinn nicht kurzfristig anderweitig realisiert werden.
  7. Kündigt der Kunde den Vertrag ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes vor Projektbeginn, ist er aufgrund der projektbezogenen Terminierung des Auftragnehmer verpflichtet, den aufgrund der Kurzfristigkeit nicht anderweitig zu realisierenden Gewinn in folgender Abstufung anteilig zu bezahlen:
    A: Kündigung nicht mehr als 7 Tage vor vereinbartem Projektbeginn: 100%
    B: Kündigung nicht mehr als 14 Tage vor vereinbartem Projektbeginn: 75%
    C: Kündigung nicht mehr als 21 Tage vor vereinbartem Projektbeginn: 50%

§ 15 Schlussbestimmungen

  1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages einschließlich der Vereinbarung der Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses bedürfen der Schriftform.
  2. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen hiervon nicht berührt. Die Parteien werden die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Regelung ersetzen, die der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt. Das Gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.
  3. Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus den Vertragsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien sich ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz des Auftragnehmers.
  4. Für die vom Auftragnehmer auf der Grundlage dieser AGB abgeschlossenen Verträge und für die hieraus folgenden Ansprüche, gleich welcher Art, gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  5. Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag können nur mit der Zustimmung des Auftragnehmers an Dritte übertragen werden.